Die elektronische Arbeits­unfähigkeits­bescheini­gung (eAU)

Ab den 01.Januar.2023 sind wir verpflichtet die AU an die gesetzlichen Krankenkassen elektronisch zu senden. Die Krankenkassen stellen den Arbeitsgebern die AU zum Abruf zur Verfügung. Für mehr Information lesen Sie bitte hier: https://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_eAU.pdf

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)