Die elektronische Arbeits­unfähigkeits­bescheini­gung (eAU)

Ab den 01.Januar.2023 sind wir verpflichtet die AU an die gesetzlichen Krankenkassen elektronisch zu senden. Die Krankenkassen stellen den Arbeitsgebern die AU zum Abruf zur Verfügung. Für mehr Information lesen Sie bitte hier: https://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_eAU.pdf Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Mit Notfalldaten Versorgung verbessern

Mit einem Notfalldatensatz wird uns im Notfall schnell Zugriff auf relevante medizinische Informationen ermöglicht. Deshalb werden auf der eGK Notfalldaten gespeichert. Der Notfalldatensatz enthält folgende Angaben: Diagnosen Medikation Allergien und Unverträglichkeiten sowie wichtige Kontaktdaten und besondere Hinweise Anspruch auf einen Notfalldatensatz haben Sie, wenn zum Beispiel Vorerkrankungen oder Allergien vorliegen, von denen wir in einem […]